Ermäßigte Grundsteuer für Gebäude mit Denkmalschutz
Für Häuser, die unter Ensembleschutz stehen oder die als Einzeldenkmal unter Schutz stehen, wird die Grundsteuer für die Wohnfläche um 25 % ermäßigt. Das Finanzamt muss aber davon in Kenntnis gesetzt werden, es prüft diesen Sachverhalt nicht von sich aus. Falls das 2022 beim Erstellen der Grundsteuererklärung übersehen wurde, kann auch jetzt noch ein (mündlicher) Antrag auf Ermäßigung des Äquivalenzbetrages gestellt werden.
Nach den vorliegenden Erfahrungen genügt ein Anruf beim Finanzamt Nürnberg-Zentral; die Telefonnummer steht rechts oben auf der ersten Seite des Bescheides über die Grundsteueräquivalenzbeträge. Die Änderung dieses Bescheides dauert dann etwa 3-4 Wochen.
Die Stadt Nürnberg erhält den geänderten Bescheid automatisch, ändert die Berechnung der Grundsteuer entsprechend und verrechnet oder erstattet den überschüssigen Betrag. Das dauert aber einige Zeit. Die im bestehenden Grundsteuerbescheid genannte Grundsteuer muss unabhängig davon zur Fälligkeit bezahlt werden. Die Zahlung kann also nicht mit Verweis auf die erwartete Änderung verweigert werden.